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Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 19. November 2018

Die Gemeindeversammlung vom 19. November 2018 hat nachstehende Beschlüsse gefasst:

Politische Gemeinde

  1. Voranschlag 2019, Finanz- und Aufgabenplan 2018-2022

Die Versammlungsprotokolle und die gefassten Beschlüsse liegen während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel

Gegen die gefassten Beschlüsse können, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur, folgende Rechtsmittel ergriffen werden:

  • wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
  • und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. A und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Gemeinderat Dinhard