Navigieren in Dinhard

Dauernde Verkehrsanordnung, Weiler Riedmühle

Betrifft: 8474 Dinhard, Weiler Riedmühle

Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Dinhard hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Riedmühlestrasse und unbenannte Strasse (Richtung Rickenbach). Der Weiler Riedmühle wird neu als Ort bezeichnet und die Innerortshöchstgeschwindigkeit auf der Riedmühlestrasse (circa 200 m) und der unbenannten Strasse (Richtung Rickenbach circa 70 m) auf 60 km/h beschränkt.

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

Rechtsbehelfe:
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichtung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oer genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Anmeldestelle:
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

05. April 2019, Gemeinderat Dinhard