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Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 (provisorischer Wahlvorschlag)

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 26. April 2019 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Dinhard innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Name, Vorname

Geburtsjahr

Beruf

Adresse

 

Hasler Karin

1967

Hausfrau

Eichwies 1, Dinhard

 

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 14. Juni 2019, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Der Gemeinderat erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn nur eine Person vorgeschlagen wird und zudem die provisorisch vorgeschlagene mit der definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmt. Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

7. Juni 2019, Gemeinderat Dinhard

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