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Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalt)

Neuausstellung eines Aufenthaltsweises

Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält, hat dort einen Aufenthaltsausweis zu hinterlegen. Der Aufenthaltsausweis wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde in der Regel für ein Jahr ausgestellt und kann danach verlängert werden. Sie können den Aufenthaltsausweis unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über den Onlineschalter beziehen.

Kosten: CHF 30.00

Verlängerung eines Aufenthaltsausweis

Kommen Sie mit dem Aufenthaltsausweis persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbei.

Kosten: CHF 30.00