Prämienverbilligung
Die individuelle Prämienverbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Krankenversicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämienverbilligung erhält, ist kantonal geregelt.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Prämienverbilligung wenden Sie sich an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.
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Prämienverbilligung Sozialversicherungsanstalt Kanton Zürich