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Prämienverbilligung

Die individuelle Prämien­verbilligung ist ein finanzieller Beitrag an die Prämie für die obligatorische Kranken­versicherung. Damit werden Personen und Haushalte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen entlastet. Massgebend sind das Einkommen, das Vermögen, der Zivilstand und die Anzahl Kinder. Wer Prämien­verbilligung erhält, ist kantonal geregelt.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Prämienverbilligung wenden Sie sich an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich.

Links:

Prämienverbilligung Sozialversicherungsanstalt Kanton Zürich

Antrag auf Prämienverbilligung (Webformular)

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