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Aufhebung von Urnen- und Kindergräbern im Jahr 2024

Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden per 30. September 2024 folgende Grabstätten aufgehoben:

  • Urnengräber Nr. 1 – 20 / Todesjahre 1999 oder früher
  • Kindergräber Nr. 1 – 6 / Todesjahre 2001 oder früher

Angehörige, welche die Grabsteine, Einfassungen usw. selber abräumen möchten, sind gebeten, dies zwischen 15. und 30. September 2024 vorzunehmen bzw. sich mit dem Bestattungsamt in Verbindung zu setzen. Nach diesem Termin noch vorhandene Grabmale und Anpflanzungen werden anschliessend durch das Friedhofpersonal entfernt und entsorgt.

Gräber, in denen nachträglich Urnen beigesetzt wurden, können von der Abräumung nicht ausgenommen werden. Jedoch wird die Asche in der Erde belassen, so dass die Totenruhe unangetastet bleibt.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung Dinhard, Bestattungsamt, Tel. 052 320 80 83.

Gemeinderat Dinhard