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Teilrevision Gebührentarif

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 5. März 2024 den revidierten Gebührentarif zur Gebührenverordnung beschlossen. Die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Gebührenverordnung ist die gesetzliche Grundlage für Gebühren für Verwaltungsleistungen der Gemeinde Dinhard. Der Gemeinderat passt aufgrund Änderungen des übergeordneten Rechts die Tarife in den folgenden Bereichen an:

Bürgerrecht:

  • Art. 17 Schweizerinnen und Schweizer
  • Art. 18 Ausländerinnen und Ausländer

Die Akten (Gemeinderatsbeschluss und Gebührentarif) liegen vom 15. März 2024 bis 14. April 2024 in der Gemeindeverwaltung Dinhard, Welsikerstrasse 4, 8474 Dinhard auf. Unter folgendem Link finden Sie den teilrevidierten Gebührentarif: 20240305 Gebührentarif unterzeichnet.pdf [pdf, 642 KB]

Rechtsbehelfe: Gegen diesen Gemeinderatsbeschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen, oder genau zu bezeichnen.

Gemeinderat Dinhard
15. März 2024

open positions