Waffenerwerbsschein
Erwerb
Unter Erwerb einer Waffe wird der Kauf, Tausch, die Schenkung, Erbschaft, Miete sowie die Gebrauchsleihe verstanden. Bewilligungspflichtige Waffen und deren wesentliche Bestandteile können im Handel als auch von Privaten mittels Waffenwerbsschein erworben werden.
Bewilligungspflichtige Waffen
Informationen über melde- und bewilligungspflichtige Waffen sowie verbotene Waffen erteilt Ihnen das Bundesamt für Polizei.
Gesuch
Folgende Unterlagen müssen zwingend eingereicht werden:
- Gesuchsformular [pdf, 144 KB] um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines
- Strafregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass, ID beidseitig, Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis)
- Ausländer:innen ohne Niederlassung (Ausweis C): amtliche Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, wonach sie zum Erwerb einer Waffe oder eines wesentlichen Bestandteiles berechtigt sind (Art. 12 WG).
Gültigkeit
- Der Waffenerwerbsschein wird für 6 Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig.
- Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein um maximal 3 Monate verlängert werden.
Gebühren
- CHF 50.00: Feuerwaffen, andere Waffen
- CHF 20.00: wesentliche Waffenbestandteile, Selbstverteidigungssprays, Gasschusswaffen und Schreckschusswaffen
mit Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände - CHF 20.00: Verlängerung des Waffenerwerbsscheins