Liftkontrolle
Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Hubpodien, Autoparkierlifte.
Das Liftkontrollorgan:
- erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
- überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch,
- ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert,
- bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an.
Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der BBV I sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.
Beauftragtes Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:
FAWI Fachinspektorat für Aufzugsanlagen Winterthur
Schulstrasse 3a
8442 Hettlingen/ZH
Tel. 052 301 18 08
Fax 052 301 18 56
E-Mail: aufzugskontrolle@ch.tuvaustria