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Liftkontrolle

Zu den Aufzugsanlagen zählen Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Treppenschrägaufzüge, Plattformaufzüge, Schrägaufzüge, Aufzüge für den reinen Gütertransport, Hebebühnen, Hubpodien, Autoparkierlifte.

Das Liftkontrollorgan:

  • erteilt baurechtliche Bewilligungen für Beförderungsanlagen (Projektbewilligungen),
  • überprüft die Ausführung der Beförderungsanlagen und kontrolliert diese periodisch,
  • ist als Inspektionsstelle akkreditiert und ISO-zertifiziert,
  • bietet sicherheitstechnische Beratungen und Begutachtungen an.

Beförderungsanlagen (Aufzüge und ähnliche Einrichtungen) müssen den in der BBV I sowie in deren Anhang genannten Anforderungen entsprechen.

Beauftragtes Liftkontrollorgan für Auskünfte und Beratungen:

FAWI Fachinspektorat für Aufzugsanlagen Winterthur
Schulstrasse 3a
8442 Hettlingen/ZH
Tel. 052 301 18 08
Fax 052 301 18 56
E-Mail: aufzugskontrolle@ch.tuvaustria

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BBV I