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Grundstückgewinnsteuererklärung

Als Veräusserer einer Liegenschaft erhalten Sie auf dem Notariat die Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuern ausgehändigt.

Die Grundstückgewinnsteuererklärung steht Ihnen auch in einer elektronischen Version zur Verfügung.

Grundstückgewinnsteuererklärung