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Meldung von Mieterwechseln durch Liegenschaftsbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Logisgeber

Liegenschaftenverwaltungen, Vermieter von Wohnungen oder Zimmern und Logisgeber (z.B. Aupairfamilien usw.) sind verpflichtet, der Einwohnerkontrolle jeden Mieterwechsel zu melden. Mit der Drittmeldepflicht können Sie Ein- und Auszüge Ihrer Mieter/innen sowie Logisnehmer/innen online an die Gemeinde melden.